Ablauf Erstgespräch und Behandlung
- Sie nehmen Kontakt zu mir auf. Wir vereinbaren einen Termin zum Erstgespräch (hierfür benötigen gesetzlich Versicherte ihre Krankenkassenkarte).
- Im Vorfeld bitte ich Sie, den Eingangsfragebogen auszufüllen.
- Im Erstgespräch werde ich Sie über alle wichtigen Grundlagen der Therapieverfahren, Therapiemöglichkeiten und wichtigen Informationen zu Datenschutz, Schweigepflicht, Honorarvereinbarungen, Therapievoraussetzungen aufklären.
- Im Erstgespräch erhalten Sie auch Fragebögen, die der diagnostischen Abklärung Ihrer Symptome und Belastungen dienen.
- Für die Beantragung einer Psychotherapie benötigen wir einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes. Diesen erhalten Sie von mir und müssen ihn zu Ihrem Hausarzt, oder anderen behandelnden Arzt (z.B. Psychiater) bringen, ausfüllen lassen und wieder zu mir zurück bringen. Genaueres erkläre ich Ihnen im Erstgespräch.
- Wenn eine ICD-10 Diagnose vorliegt, Sie eine Verhaltenstherapie bei mir wünschen, und aus therapeutischer Sicht, eine Therapieindikation vorliegt, können wir eine ambulante Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragen. Das Vorgehen bespreche ich mit Ihnen im Gespräch.
- Vor Beantragung einer Psychotherapie haben Sie die Möglichkeit, eine Sprechstunde und vier probatorische Sitzungen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse, ohne vorherige Beantragung der Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Kassen möglich.
Für private Krankenkassen (PKV) und Beihilfestellen
sowie Selbstzahler derzeit keine Plätze!